03 Oct
03Oct

Ende Juni war ich in die Schweiz gereist, hatte vor am 12. August wieder nach Singapore zurück zu fliegen. Da die Quarantäne-bestimmungen nicht geändert wurden, entschied ich mich bis Ende September zu bleiben. Ich verlebte tolle drei Monate in der Schweiz und verbrachte viel Zeit mit Familie und Freunden. Die drei Monate ermöglichten mir auch, meine Enkelin Elin oft zu sehen und mein "Grossmutter sein" auszuleben. Am 30. September hiess es dann Abschied nehmen! 

 Nachdem wir bereits zweimal die Quarantäne in einem Hotel verbrachten, klang "14 Tage Quarantäne zu Hause" um einiges entspannter. Auch wenn ich bis zum heutigen Tag nicht verstehe, warum z.B. Kanadier 7 Tage Quarantäne zu Hause verbringen dürfen oder Deutsche nicht in Quarantäne müssen. Natürlich kann ich mich darüber, wie über vieles andere in Singapore aufregen, aber gleichzeitig weiss ich, dass es nichts bringt. Regierungsentscheide werden nicht hinterfragt! Müsste für unsere Bundesräte das Paradies bedeuten!

Nach 13 Stunden Flug, erreichten wir Singapore gestern Morgen um 6.55 Uhr. Bei Ankunft wurden unsere Formulare minutiös geprüft (obwohl diese bereits beim Abflug kontrolliert wurden). Als wir aber bei der Immigration eine blaue Tasche mit einem Armband und einem Transponder erhielten und uns erklärt wurde, dass dies unser ständiger Begleiter für die nächsten zwei Wochen sein würde, konnte ich es kaum glauben...Die Regierung überwacht uns um sicher zu gehen, dass wir unser Appartement nicht verlassen. Für Schweizer und Schweizerinnen kaum vorstellbar...

Nach dem üblichen PCR-Test wurden wir zu einer Wartezone begleitet. Dort verbrachten wir, gut überwacht,  die nächsten 20 Minuten bis unser Transport organisiert war. Wir durften auch nur in Begleitung zur Toilette...

Unser Fahrer sah aus als wäre er einem Science Fiction Film entsprungen-volle Schutzausrüstung in blau, mit Latexhandschuhen und Maske. 

Nach einer kurzen Fahrt durch die Stadt erreichten wir endlich unsere Wohnung. Ich bin froh, dass ich die Quarantäne in meinen eigenen vier Wänden verbringen darf. 

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